Das Gelände der PETINESCA AG liegt nicht in einer Grundwasserschutzzone. Daher ist es ein idealer Standort für den Betrieb einer  Inertstoffdeponie, welche alle nötigen Bewilligungen des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) besitzt.

Die folgenden Inertstoffe dürfen abgelagert werden:

  • unverschmutztes Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial
  • unverschmutzter Gleisaushub (z.B. Altschotter)
  • Geschiebe, Feldsteine, Felsblöcke
  • Kieswaschschlamm
  • Beton- und Bohrschlamm (frei von Schadstoffen)
  • Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegel, Fliesen und Steinzeug
  • Abfälle aus Steinmetz und- sägearbeiten (frei von Schadstoffen)
  • Abfälle aus Asbestzement, Glas und Gips
  • Betonabbruch
  • Mischabbruch
  • Strassenaufbruch
  • Ausbauasphalt
  • Strassensplitt
  • Bettaschen aus naturbelassenem Holz aus Sägereien und Waldwirtschaft


Mit Genehmigung eines schriftlichen Ablagerungsgesuches
durch das AWA dürfen die folgenden Inertstoffe abgelagert werden:

  • schwach belasteter Bodenaushub
  • tolerierbares Aushub, Abraum und Ausbruchmaterial
  • tolerierbarer Gleisaushub
  • mineralische Rückstände (z.B. gewisse Giessereirückstände)